Zielgruppen und FördermöglichkeitenArbeitgeber/-innen / Zuschüsse nach dem SGB II und SGB III Informationen über die Voraussetzungen zur Zahlung von Zuschüssen und Leistungen im Rahmen der beruflichen Weiterbildung erhalten Sie in der Dienststelle der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk Ihr Betrieb liegt. Bitte bedenken Sie, dass die Zuschüsse vor Beginn der Maßnahme beantragt werden müssen! Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales fördert mit Unterstützung des Europäischen Sozialfonds die Teilnahme von Beziehern von Kurzarbeitergeld an Qualifizierungsmaßnahmen. Finanziert werden allgemeine und spezifische Qualifizierungsmaßnahmen für Personen, die Kurzarbeitergeld nach dem Sozialgesetzbuch (SGB III) beziehen und bei denen keine Notwendigkeit einer Weiterbildung im Sinne des SGB III vorliegt. Arbeitsuchende / Finanzielle Förderung nach dem SGB II und SGB III Die Teilnahme an unseren Lehrgängen ist unter Umständen nach dem Sozialgesetzbuch III förderungsfähig. Allerdings ist eine finanzielle Förderung an bestimmte persönliche Voraussetzungen geknüpft (s. auch Bildungsgutschein). Wir beraten Sie gern! Begabtenförderung berufliche Bildung Die Teilnahme an fachbezogenen Weiterbildungen, Aufstiegsfortbildungen oder an fachübergreifenden Weiterbildungen wird unter bestimmten Voraussetzungen durch das Förderprogramm der Bundesregierung „Begabtenförderung berufliche Bildung“ finanziell unterstützt. Berufliche Rehabilitation Die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben dient dem Ziel, die Erwerbsfähigkeit entsprechend der Leistungsfähigkeit zu erhalten, zu verbessern, herzustellen bzw. wieder herzustellen. Um die Förderung der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben kümmern sich die gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation, die von allen Reha-Trägern gemeinsam unterhalten werden, die Beratungsstellen der Rentenversicherungsträger sowie Krankenkassen. Berufstätige / Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz / "Meister-BaföG" Das "Meister-BAföG" (Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz - AFBG) unterstützt grundsätzlich in allen Bereichen die berufliche Aufstiegsfortbildung finanziell und erleichtert somit die Gründung von Existenzen. Die Antragstellerinnen und Antragsteller dürfen noch nicht über eine berufliche Qualifikation verfügen, die dem angestrebten Fortbildungsabschluss mindestens gleichwertig ist. Eine Altersgrenze besteht nicht. Bildungsgutschein / Förderung beruflicher Weiterbildung Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie einen Bildungsgutschein erhalten. Lösen Sie diesen bei einem Bildungsträger ein, können Sie kostenlos an einer Weiterbildungsmaßnahme teilnehmen. Inwiefern Sie die Voraussetzungen für einen Bildungsgutschein erfüllen, entscheidet die örtliche Agentur für Arbeit. Wir beraten Sie gern! Bildungsprämie
Weitere Infos unter www.bmbf.de/de/7342.php und www.bildungspraemie.info
Bildungsscheck Mit dem Bildungsscheck NRW unterstützt die Landesregierung Nordrhein-Westfalen die Teilnahme an beruflicher Weiterbildung und übernimmt die Hälfte der anfallenden Kosten – beispielsweise für Seminargebühren. Die finanziellen Mittel stellt der Europäische Sozialfonds zur Verfügung. Bildungsurlaub Die Regelungen zum Bildungsurlaub setzen die Idee des lebenslangen Lernens für Angestellte, ArbeitnehmerInnen und Auszubildende um. Für jedes Bundesland gibt es eigene Bildungsurlaubs-Regelungen. Einkommensteuergesetz (EStG) Gemäß Abschnitt 22 der Lohnsteuer-Richtlinien in Verbindung mit § 9 EStG sind im ausgeübten Beruf Fortbildungskosten von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit als Werbungskosten abzugsfähig und wirken damit steuermindernd. ExistenzgründerInnen Arbeitslose, die sich selbstständig machen wollen, erhalten zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit einen Gründungszuschuss. Ebenso haben Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, Anspruch auf einen Gründungszuschuss, um ihren Lebensunterhalt zu sichern. Soldaten/-innen / Berufsförderungsdienste der Bundeswehr Soldaten der Bundeswehr werden nach dem Soldatenversorgungsgesetz gefördert. Informationen erhalten Sie von den Berufsförderungsdiensten der Bundeswehr. Für Teilnehmer, die weder nach SGB III noch nach dem Soldatenförderungsgesetz gefördert werden können, besteht u. U. die Möglichkeit, Bafög-Mittel in Anspruch zu nehmen. WeGebAU (Weiterbildung Geringqualifizierter und beschäftigter älterer Arbeitnehmer in Unternehmen) Die Bundesagentur für Arbeit bietet über das Programm WeGebAU insbesondere älteren Beschäftigten und jüngeren Erwerbspersonen ohne Berufsabschluss finanzielle Unterstützung bei der Aufnahme einer qualifizierenden Weiterbildung an, so dass sie den steigenden beruflichen Anforderungen besser gewachsen sind. Der Arbeitgeber erhält einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt für den Zeitraum, in dem sich der Arbeitnehmer im Programm WeGebAU qualfiziert.
|
